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   OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22   

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OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22 (https://dejure.org/2023,19895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2023 - 15 U 105/22 (https://dejure.org/2023,19895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2023 - 15 U 105/22 (https://dejure.org/2023,19895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Weihnachtsliköre

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 3 Buchst a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 9 UWG
    Lauterkeitsrechtliche Ansprüche wegen der Nachahmung eines Produkts - Weihnachtsliköre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Feilbietens von Weihnachtslikören in mit einem Konkurrenzprodukt nahezu identischer Aufmachung; Voraussetzungen wettbewerblicher Eigenart und identischer Übernahme

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit des Feilbietens von Weihnachtslikören in mit einem Konkurrenzprodukt nahezu identischer Aufmachung; Voraussetzungen wettbewerblicher Eigenart und identischer Übernahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, Urteil v. 02.12.2015, I ZR 176/14 - Herrnhuter Stern, GRUR 2016, 730 Rn. 33, beck-online).

    Herkunftshinweisend kann jedoch die konkrete Umsetzung der gestalterischen Grundidee oder eine besondere Kombination bekannter Gestaltungsmerkmale sein (vgl. BGH, Urteil v. 02.12.2015, I ZR 176/14 - Herrnhuter Stern, GRUR 2016, 730 Rn. 37, beck-online).

    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit kommt es weniger auf die Unterschiede und mehr auf die Übereinstimmungen der Produkte an, weil der Verkehr diese erfahrungsgemäß nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (BGH, Urteil v. 02.12.2015, I ZR 176/14 - Herrnhuter Stern, GRUR 2016, 730 Rn. 47, beck-online).

    Es ist nicht erforderlich, dass die angesprochenen Verkehrskreise es namentlich dem Originalhersteller zuordnen können (BGH, Urteil v. 02.12.2015 I ZR 176/14 - Herrnhuter Stern, GRUR 2016, 730 Rn. 58, beck-online).

    Eine Herkunftstäuschung liegt vor, wenn der angesprochene Verkehr auf Grund von Übereinstimmungen oder Annäherungen der die wettbewerbliche Eigenart begründenden Merkmale den Eindruck gewinnt, die Nachahmung stamme vom Hersteller des Originals oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen (BGH, Urteil v. 02.12.2015 I ZR 176/14 - Herrnhuter Stern GRUR 2016, 730 Rn. 64, beck-online).

    Eine Herkunftstäuschung ist vermeidbar, wenn sie durch geeignete und zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann (BGH, Urteil v. 02.12.2015, I ZR 176/14 - Herrnhuter Stern, GRUR 2016, 730 Rz. 68, beck-online).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, Urteil v. 20.09.2018 - I ZR 71/17 -, Rn. 11, juris - Industrienähmaschinen).Weitere Voraussetzung wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung ist, sofern nicht Original und Nachahmung nebeneinander vertrieben werden und der Verkehr damit beide unmittelbar miteinander vergleichen kann, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei erheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 36 - LIKEaBIKE).

    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 23 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 18 - Einkaufswagen III; BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 10 - Exzenterzähne).

    Dabei ist auf die Gesamtwirkung der einander gegenüberstehenden Produkte abzustellen, denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (vgl. BGH, Urteil v. 28.05.2009, I ZR 124/06, LIKEaBIKE, GRUR 2010, 80ff Rn. 39, beck-online).

    Es reicht bereits eine Bekanntheit aus, bei der sich die Gefahr der Herkunftstäuschung in noch relevantem Umfang ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (vgl. BGH, GRUR 2007, 339 Rn. 39 - Stufenleitern; BGH, GRUR 2009, 79 Rn. 35 - Gebäckpresse; BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 36 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 23 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 18 - Einkaufswagen III; BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 10 - Exzenterzähne).

    Für eine (fast) identische Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale, mit denen die angesprochenen Verkehrskreise Herkunftsvorstellungen verbinden, liegt regelmäßig kein sachlich gerechtfertigter Grund vor, weil den Wettbewerbern in aller Regel ein Ausweichen auf andere Gestaltungsformen und damit ein Abstand zum Original möglich und zumutbar ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 952 Rn. 38 - Regalsystem; BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 34 - Exzenterzähne).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart nicht nur verstärken, sondern auch erst begründen (BGH, Urteil v. 22.03.2012, I ZR 21/11 - Sandmalkasten, GRUR 2012, 1155 Rn. 31, beck-online).

    Eine wettbewerbliche Eigenart eines Produkts setzt zudem nicht voraus, dass die zu seiner Gestaltung verwendeten Einzelmerkmale originell sind (vgl. BGH, a.a.O.,GRUR 2012, 1155 Rn. 34, beck-online).

  • BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20

    Kaffeebereiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Im Regelfall wird der Kläger gehalten sein, dem Gericht das Produkt vorzulegen (BGH, Urteil v. 01.07.2021, - I ZR 137/29 - Kaffeebereiter, GRUR 2021, 1544 Rn. 22, beck-online).

    Denn die Beklagte hat die Tatsachen darzulegen, die das Entstehen der an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart hindern oder eine an sich bestehende wettbewerbliche Eigenart schwächen oder entfallen lassen (vgl. BGH Urteil v. 01.07.2021, I ZR 137/20 - Kaffeebereiter, GRUR 2021, 1544 Rn. 23, beck-online).

  • LG Hamburg, 08.09.2022 - 403 HKO 60/22

    Wettbewerbliche Eigenart des Produkts "Weihnachtsliköre"

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.09.2022, Az. 403 HKO 60/22, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.09.2022 (Aktenzeichen 403 HKO 60/22) aufzuheben;.

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Es handelt sich bei dem Produkt der Klägerin auch nicht um ein "Allerweltsprodukt", bei dem der Verkehr keinen Wert auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen legt (vgl. BGH, Urteil v. 15.12.2016, I ZR 197/15 - Bodendübel, GRUR 2017, 734 Rn. 38, beck-online).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb ganz oder teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, 1552 (1554).
  • SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16

    Versicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Er darf nach seiner Wahl stattdessen aber auch den gesamten Anspruch im Wege der Feststellungsklage einklagen (OLG Düsseldorf Urt. v. 25.1.2018 - I 15 U 80/16, GRUR-RS 2018, 55008 Rn. 34, beck-online m.w.Nw.).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, Urteil v. 11.01.2018, I ZR 187/16 - Ballerinaschuh, GRUR 2018, 832 Rn. 47, beck-online).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20

    Flying V

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

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